Personenbeförderungsschein
Um die für das Fahren eines Taxis notwendige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu erhalten sind verschiedene Voraussetzungen notwendig und zu erfüllen. Verankert ist dies im § 48, Fahrererlaubnisverordnung – FeV

Der Antrag
Für die Erteilung zur Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen muss der Antragsteller bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Verwaltungsbehörde (Amt für öffentliche Ordnung / Führerscheinstelle bzw. Landratsamt) den Antrag einreichen (Kosten gem. Gebührenordnung). Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 8 Wochen.

Die persönliche Zuverlässigkeit
Die persönliche Zuverlässigkeit muss durch ein erweitertes Führungszeugnis entsprechend der Belegart 0 nachgewiesen werden. Es dürfen keine Bedenken gegen den Antragsteller bestehen. Bei der Stadtverwaltung Paderborn kann dieses Führungszeugnis direkt über die Führerscheinstelle beantragt werden (nur für Antragsteller die in Paderborn wohnen). Sonst muss das polizeiliche Führungszeugnis beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden.

Mindestalter
Das 21. Lebensjahr muss vollendet sein.

Die allgemeine Fahrerlaubnis
Erforderlich ist die allgemeine Fahrerlaubnis der Klasse B (Kartenführerschein erforderlich).

Die körperliche und geistige Eignung
Die körperliche und geistige Eignung muss durch ein ärztliches Gutachten (nach Ziffer 1 der Anlage 5 zu § 11 Abs.9 FeV) ausgestellt von einem Amtsarzt, Arbeitsmediziner oder hauptamtlich angestellten Betriebsarzt, bestätigt sein. Zusätzlich ist ein betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BFG) (nach Ziffer 2 der Anlage 5 zu § 11 Abs.9 FeV) erforderlich. Beide Gutachten müssen bei Antragstellung vorgelegt werden.

Das Sehvermögen
Das Sehvermögen ist über eine ärztliche Bescheinigung (nach § 12 Abs. 6 FeV i. V. m. Anlage 6 Nr. 2.1 FeV) nachzuweisen. Die Mindestschärfe von 1,0 muss auf dem besseren Auge erreicht werden. Es darf keine Farbsinnstörung vorliegen (normales Gesichtsfeld und Stereosehen).

Der Nachweis über Ihre Fahrpraxis
Bewerber um die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen nachweisen, dass Sie in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre lang eine Fahrerlaubnis der Klassen B hatten.

Ortskenntnisprüfung
Taxifahrer (innen) müssen eine amtliche Ortskundeprüfung für das Pflichtfahrgebiet
(= Geltungsbereich der amtlich festgesetzten Beförderungsentgelte) ablegen. Wird ein Taxifahrer in einem anderen Gebiet tätig als in demjenigen, für das er die erforderlichen Ortskenntnisse nachgewiesen hat, so muss er diese Kenntnisse für das andere Gebiet nachweisen.

Die Ortskenntnisprüfung kann jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat um 10:00 Uhr im
Fachbereich Straßenverkehr des Kreises Paderborn, An der Talle 7, 33102 Paderborn, abgelegt werden.

Eine telefonische Anmeldung ist bis spätestens zum vorausgehenden Donnerstag unter
Tel.: (0 52 51) 140 -113 oder 140 -114 erforderlich.